Die großherzogliche Verordnung sieht vor, dass das System bis zum 31.12.2020 aufrechterhalten wird. Zu einem späteren Zeitpunkt wird darüber entschieden werden, ob das Programm des Großherzogtums Luxemburg über 2020 hinaus fortgesetzt wird. Die Debatten, die derzeit auf europäischer Ebene stattfinden, deuten auf eine Fortsetzung des Verpflichtungssystems hin.