Sie können sich über das Kontaktformular an unsere Berater wenden oder telefonisch unter Tel.: 40 65 64 63.
Das enoprimes-Programm wurde im April 2015 nach Veröffentlichung der großherzoglichen Verordnung zum Energieeinsparverpflichtungssystem ins Leben gerufen. Dank enoprimes erhalten Sie finanzielle Beihilfen zur Durchführung bestimmter energetischer Sanierungsmaßnahmen.
Erfahren Sie mehr zu den Einzelheiten des Programms und zu den Voraussetzungen enoprimes-Prämien nutzen zu können.
Mit dem enoprimes-Prämienprogramm sparen Sie gleich doppelt: Die Kosten Ihrer energetischen Sanierungsmaßnahmen sinken und Sie verringern Ihren Energieverbrauch.
Das enoprimes-Programm ist basierend auf dem Bewusstsein entstanden, dass unser Energieverbrauch begrenzt werden muss. Die Europäische Union hat präzise Ziele zur allgemeinen Senkung des Energieverbrauchs bis 2020 festgelegt. Jeder EU-Mitgliedstaat leistet seinen Beitrag.
In Luxemburg wurden ehrgeizige Ziele definiert und in den Gesetzen zu Strom und Gas sowie in der großherzoglichen Verordnung vom 7. August 2015 festgelegt. Darin werden die Energieversorger aufgefordert, ihre Kunden bei der Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen zu unterstützen. Beispielsweise sollen diese Arbeiten durch die Zahlung einer Prämie für erfolgte Energieeinsparungen gefördert werden.
Mit enoprimes können Sie finanzielle Beihilfen zur Durchführung von Maßnahmen, mit denen Sie die Energieeffizienz Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung verbessern, erhalten. Bestimmte Kriterien müssen hierfür erfüllt werden.
Verschiedene Kriterien müssen erfüllt sein, damit Sie vom enoprimes-Programm profitieren können. Erste Bedingung ist, dass sich das zu sanierende Gebäude auf dem Gebiet des Großherzogtums Luxemburg befinden muss. Der Wohnraum muss außerdem zum Zeitpunkt der Beantragung der Energiesparprämie vorhanden sein.
Unabhängig davon, ob die beantragende Person Privatkunde, Geschäftskunde oder Leiter einer Organisation ist, muss sie folgende Kriterien erfüllen:
Wenn Sie von enoprimes-Prämien profitieren möchten, müssen Ihre Maßnahmen Energieeinsparungen realisieren, so wie dies beispielsweise bei Dämmarbeiten oder beim Austausch von Heizungsanlagen der Fall ist.
Hier finden Sie die förderfähigen Maßnahmen und Beispiele für bezuschusste Arbeiten. Die Subventionen durch das enoprimes-Programm können mit anderen Beihilfen kombiniert werden.
Nutzen Sie unseren Online-Rechner, um zu prüfen, ob Ihre Maßnahmen mit enoprimes-Prämien unterstützt werden.
Denken Sie daran, Ihren Prämien-Antrag über einen unserer Handwerkspartner einzureichen, bevor Sie Ihre Arbeiten in Auftrag geben. Unser Partner wird alle Schritte der Beantragung für Sie übernehmen.
Um die Höhe Ihrer Prämie zu berechnen, können Sie unseren Online-Rechner nutzen. Die Prämie ist abhängig von den Energieeinsparungen, die sich durch Ihre Maßnahme ergeben. Je höher die realisierte Energieeinsparung ist, umso höher ist auch Ihre Prämie.
Am Ende gewinnen Sie doppelt:
Bei Fragen können Sie sich gerne an die energieagence wenden. Unsere Spezialisten werden Sie ausführlich beraten und die Energieeffizienz Ihres Zuhauses analysieren. Auf diese Weise können Sie abschätzen, welche Maßnahmen am besten geeignet sind, um Energie zu sparen und um von enoprimes sowie von weiteren staatlichen und kommunalen Subventionen zu profitieren.
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit einem unserer Handwerkspartner auf.
Sie können sich über das Kontaktformular an unsere Berater wenden oder telefonisch unter Tel.: 40 65 64 63.
Personen, die in eine Sanierung / verbesserte Energieeffizienz investieren, können eine Prämie erhalten. Auch wenn Sie die Investition als Mieter tätigen, können Sie in den Genuss einer Prämie kommen.
Für einen Neubau können Sie keine Prämie erhalten. Falls Sie die Energieeffizienz jedoch nach Abschluss der Bauarbeiten und nach Ihrem Einzug verbessern, kann ein Prämien-Antrag eingereicht werden.
Nein, der Prämienbetrag richtet sich nur nach den geplanten Maßnahmen sowie nach der Situation vor und nach der Maßnahme. Der Betrag kann jedoch nicht die Kosten der Maßnahme übersteigen.
Natürlich kann die Eigentümergemeinschaft im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen eine Prämie erhalten. Die Aufteilung der Prämie erfolgt durch den Hausverwalter der Eigentümergemeinschaft gemäß den gemeinschaftlichen Anteilen.
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Die berechneten Energieeinsparungen werden in kWh oder MWh ausgedrückt, entsprechen aber nicht zwangsläufig den Energieeinsparungen, die dank der durchgeführten Maßnahme Jahr für Jahr aus der Energierechnung abzulesen sind.
Die aktive und fördernde Rolle müssen die Energieversorger oder einer ihrer Partner ausüben. Als aktive und fördernde Rolle wird jeder direkte Beitrag definiert, der für den Empfänger der Prämie geleistet wird. Die Förderung kann verschiedene Formen annehmen (Finanzierung, Beratung, verschiedene Arten der Betreuung ...). Der Empfänger muss darüber informiert werden, bevor er die Arbeiten in Auftrag gibt.
Die Strom- und Gasversorger sind seit 2015 verpflichtet, die Energieverbraucher im Großherzogtum Luxemburg bei Energieeinsparungen in Wohnungebäuden, Zweckbauten, Industrieunternehmen usw. zu unterstützen.
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Nein, es besteht keine Verpflichtung, Kunde des Energieversorgers zu sein oder zu werden, der Ihnen enoprimes-Prämien anbietet.
Die Energieeinsparung wird anhand einer Methode berechnet, die vom Wirtschaftsministerium für Standardmessungen definiert wurde. Der Prämienbetrag steht im direkten Verhältnis zur Energieeinsparung.
Ja, Sie können enoprimes-Prämien für Maßnahmen erhalten, die Sie an Ihrem Zweitwohnsitz durchführen, wenn sich dieser im Großherzogtum Luxemburg befindet.
Der Rechnungsbetrag hat keine direkte Auswirkung auf die Höhe der Prämie. Die Prämie darf jedoch nicht die Kosten der Maßnahme übersteigen.
Nein, es gibt keine Obergrenzen für die Prämien. Die eingesparte Energie ist ausschlaggebend für die Höhe der Prämie. Je größer die Energieeinsparung, umso höher die Prämie.
Auf der Seite „Förderfähige Maßnahmen“ dieser Website finden Sie Informationen zu den verschiedenen förderfähiger Maßnahmen.
Nein, wenn Sie eine enoprimes-Prämie erhalten, können Sie nicht einen zweiten Prämien-Antrag bei einem anderen Energieversorger im Rahmen des Energieeinsparverpflichtungssystems stellen. Die mit der Durchführung eines Projekts erzielte Energieeinsparung kann nur durch einen einzigen Versorger mit einer Prämie belohnt werden.
Ja, Sie können auch Anträge für staatliche oder kommunale Beihilfen stellen, auch wenn Sie bereits enoprimes-Prämien erhalten. Die verschiedenen Beihilfen sind kumulierbar.
Ein und dasselbe Projekt in derselben Wohnung bzw. in demselben Haus kann nur einmal enoprimes-Prämien erhalten. Falls Sie aber nach einiger Zeit eine energetische Verbesserung am selben Objekt durchführen, können Sie erneut einen enoprimes-Antrag stellen, da bei dieser Verbesserungsmaßnahme vermutlich eine weitere Energieeinsparung erzielt wird.
Das enoprimes-Programm unterstützt sowohl Privatpersonen als auch Geschäftskunden, Industrieunternehmen und nicht staatliche Behörden.
enoprimes ist das Subventionsprogramm, das von Enovos ins Leben gerufen wurde, um den Verpflichtungen aus der EU-Energieeffizienz-Richtlinie nachzukommen. Mit enoprimes werden Maßnahmen zur Sanierung und Verbesserung der Energieeffizienz subventioniert.
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