Sie können sich über das Kontaktformular an unsere Berater wenden oder telefonisch unter Tel.: 40 65 64 63.
Das enoprimes-Programm subventioniert die Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen.
Hier finden Sie Beispiele für Prämien, die zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen gewährt werden.
Mit dem enoprimes-Prämienprogramm sparen Sie gleich doppelt: Die Kosten Ihrer energetischen Sanierungsmaßnahmen sinken und Sie verringern Ihren Energieverbrauch.
Sie erhalten enoprimes-Prämien nur, wenn durch Ihre Maßnahmen Energieeinsparungen realisiert werden.
Hier finden Sie Beispiele für förderfähige Maßnahmen, für die eine Prämie gewährt wird. Im Übrigen lassen sich die enoprimes-Prämien mit anderen staatlichen oder kommunalen Beihilfen kombinieren.
Austausch eines Heizkessels gegen einen mit Heizöl oder Gas Brennwert-Heizkessel
500 € *
bei einem ca. 160 m2 großen Einfamilienhaus
700 € *
bei einem Mehrfamilienhaus mit circa fünf Wohneinheiten
Austausch einer Heizungsanlage gegen eine Wärmepumpe
1200 € *
bei einem ca. 160 m2 großen Einfamilienhaus
Wärmedämmung am Dach
900 € *
bei einem ca. 160 m2 großen Einfamilienhaus
1350 € *
bei einem Mehrfamilienhaus mit circa fünf Wohneinheiten
Wärmedämmung der Außenwände
800 € *
bei einem ca. 160 m2 großen Einfamilienhaus
1320 € *
bei einem Mehrfamilienhaus mit circa fünf Wohneinheiten
Installation einer thermischen Solaranlage
250 € *
bei einem ca. 160 m2 großen Einfamilienhaus
Installation einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung
300 € *
bei einem ca. 160 m2 großen Einfamilienhaus
Austausch von Fenstern
250 € *
bei einem ca. 160 m2 großen Einfamilienhaus
* Die Höhe der Beträge ist unverbindlich.
Nutzen Sie unseren Online-Rechner, um zu prüfen, ob Ihre Maßnahmen mit enoprimes-Prämien unterstützt werden. .
Denken Sie daran, Ihren Prämien-Antrag einzureichen, bevor Sie die Arbeiten in Auftrag geben. Beim Beantragen der Prämie können Sie sich ganz und gar auf einen unserer Handwerkspartner verlassen. Unser Partner wird alle Schritte der Beantragung für Sie übernehmen.
Die Maßnahmen sind an bestehenden Wohngebäuden vorzunehmen, die sich im Großherzogtum Luxemburg befinden. Sofern die Maßnahme den Austausch einer Heizungsanlage betrifft, muss es sich um die einzige Heizungsanlage für den Wohnraum handeln und diese darf nicht mit Strom betrieben werden. Bei Dämmarbeiten darf die Dämmung nicht mit dünnem Mehrschicht-Dämmmaterial erfolgen.
Um die Höhe Ihrer Prämie zu berechnen, können Sie unseren Online-Rechner nutzen. Die Prämie ist abhängig von den Energieeinsparungen, die sich durch Ihre Maßnahme ergeben. Je höher die realisierte Energieeinsparung ist, umso höher ist auch Ihre Prämie.
Am Ende gewinnen Sie doppelt:
Bei Fragen können Sie sich gerne an die energieagence wenden. Unsere Spezialisten werden Sie ausführlich beraten. So kann die Energieeffizienz Ihres Zuhauses analysiert werden. Auf diese Weise können Sie abschätzen, welche Maßnahmen am nützlichsten sind, um Energie zu sparen, und bei welchen Sie von enoprimes sowie von weiteren staatlichen und kommunalen Subventionen profitieren können.
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit einem unserer Handwerkspartner auf
Sie können sich über das Kontaktformular an unsere Berater wenden oder telefonisch unter Tel.: 40 65 64 63.
Für einen Neubau können Sie keine Prämie erhalten. Falls Sie die Energieeffizienz jedoch nach Abschluss der Bauarbeiten und nach Ihrem Einzug verbessern, kann ein Prämien-Antrag eingereicht werden.
Für jede der Maßnahmen reicht der entsprechende Handwerkspartner einen Prämien-Antrag ein. Sie erhalten für jede der Maßnahmen ein Prämienangebot. Die Prämien werden an Sie ausgezahlt, wenn die Maßnahmen abgeschlossen sind und die Handwerker die Antragsunterlagen vollständig eingereicht haben.
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Falls Sie einen klassischen Heizkessel haben, der mit Gas oder Heizöl betrieben wird, kann er vom Typ „Konstanttemperaturkessel“, „Niedertemperaturkessel“ oder „Brennwertkessel“ sein. Falls Sie sich nicht sicher sind, um welchen Typ es sich handelt, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Heizungsmonteur. Heizkessel, die mit Holz oder Pellets betrieben werden, sowie Wärmepumpen sind natürlich ganz anders geartete „Kessel“. Sie finden entsprechende Informationen auf dem technischen Datenblatt des Heizkessels.
Die Wärmeleitfähigkeit eines Fensters beschreibt das Verhalten des Fensters beim Wärmestrom durch Wärmeleitung. Sie steht für die Energie, die durch das Fenster übertragen wird. Die Wärmeleitfähigkeit wird in der Einheit W/(m2K) angegeben. Sie finden diese Information auf dem technischen Datenblatt des Fensters.
Die Wärmeleitfähigkeit eines Dämmmaterials beschreibt das Verhalten des Materials beim Wärmestrom durch Wärmeleitung. Sie steht für die Energie, die durch das Dämmmaterial übertragen wird. Die Wärmeleitfähigkeit wird in der Einheit W/(m2K) angegeben. Sie finden diese Information auf dem technischen Datenblatt des Dämmmaterials.
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Die berechneten Energieeinsparungen werden in kWh oder MWh ausgedrückt, entsprechen aber nicht zwangsläufig den Energieeinsparungen, die dank der durchgeführten Maßnahme Jahr für Jahr aus der Energierechnung abzulesen sind.
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Ja, Sie können enoprimes-Prämien für Maßnahmen erhalten, die Sie an Ihrem Zweitwohnsitz durchführen, wenn sich dieser im Großherzogtum Luxemburg befindet.
Der Rechnungsbetrag hat keine direkte Auswirkung auf die Höhe der Prämie. Die Prämie darf jedoch nicht die Kosten der Maßnahme übersteigen.
Nein, es gibt keine Obergrenzen für die Prämien. Die eingesparte Energie ist ausschlaggebend für die Höhe der Prämie. Je größer die Energieeinsparung, umso höher die Prämie.
Auf der Seite „Förderfähige Maßnahmen“ dieser Website finden Sie Informationen zu den verschiedenen förderfähiger Maßnahmen.
Auf der Seite „Förderfähige Maßnahmen“ dieser Website finden Sie Informationen zu den verschiedenen förderfähiger Maßnahmen.
Nein, wenn Sie eine enoprimes-Prämie erhalten, können Sie nicht einen zweiten Prämien-Antrag bei einem anderen Energieversorger im Rahmen des Energieeinsparverpflichtungssystems stellen. Die mit der Durchführung eines Projekts erzielte Energieeinsparung kann nur durch einen einzigen Versorger mit einer Prämie belohnt werden.
Ja, Sie können auch Anträge für staatliche oder kommunale Beihilfen stellen, auch wenn Sie bereits enoprimes-Prämien erhalten. Die verschiedenen Beihilfen sind kumulierbar.
Ein und dasselbe Projekt in derselben Wohnung bzw. in demselben Haus kann nur einmal enoprimes-Prämien erhalten. Falls Sie aber nach einiger Zeit eine energetische Verbesserung am selben Objekt durchführen, können Sie erneut einen enoprimes-Antrag stellen, da bei dieser Verbesserungsmaßnahme vermutlich eine weitere Energieeinsparung erzielt wird.
Das enoprimes-Programm unterstützt sowohl Privatpersonen als auch Geschäftskunden, Industrieunternehmen und nicht staatliche Behörden.
enoprimes ist das Subventionsprogramm, das von Enovos ins Leben gerufen wurde, um den Verpflichtungen aus der EU-Energieeffizienz-Richtlinie nachzukommen. Mit enoprimes werden Maßnahmen zur Sanierung und Verbesserung der Energieeffizienz subventioniert.
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