Welche Maßnahmen von Gemeinden sind im Rahmen des enoprimes-Programms förderfähig? 

Das enoprimes-Programm besteht darin, Prämien für Maßnahmen zu gewähren, die Energieeinsparungen ermöglichen. Allerdings sind hierfür einige Bedingungen zu erfüllen. Informieren Sie sich über alles, was Gemeinden über Maßnahmen wissen müssen, die im Rahmen von enoprimes förderfähig sind.

Im Rahmen von enoprimes sind zahlreiche Maßnahmen förderfähig. Sie können von Prämien profitieren, die bis zu 100 % der eigentlichen Investition erreichen können.

Für welche Maßnahmen erhalte ich als Gemeinde enoprimes-Prämien?

Die Höhe der enoprimes-Prämien, die Gemeinden erhalten können, richtet sich nach der Höhe der Energieeinsparungen, die mit den ergriffenen Maßnahmen oder Arbeiten erzielt werden. Zwei Arten von Maßnahmen werden anerkannt:

  • Standardmaßnahmen, für die direkt in der großherzoglichen Verordnung eine Methode zur Berechnung der Energieeinsparungen festgelegt wurde;
  • Sondermaßnahmen, für die nur bestimmte Berechnungsteile in der großherzoglichen Verordnung vorgegeben wurden und bei denen der Nachweis für die tatsächlichen Energieeinsparungen später erbracht werden muss.

Im Folgenden nennen wir Ihnen einige Beispiele für Maßnahmen von Gemeinden, die mit enoprimes-Prämien gefördert werden. Diese Prämien können mit anderen staatlichen oder kommunalen Subventionen kumuliert werden.

Beleuchtung

  • Ersetzen der bestehenden Beleuchtung durch LEDs
  • Neue LED-Beleuchtung
  • Bewegungsmelder
  • Dimmen in Abhängigkeit vom Tageslicht

Dämmung / Fenster

  • Wärmedämmung bei Wänden
  • Wärmedämmung eines Dachs oder einer Bodenplatte
  • Austausch von Fenstern

Erzeugung & Verteilung von Kälte

  • Installation einer freien Kühlung
  • Austausch des Kühlaggregats
  • Senken des Kältebedarfs
  • Verbesserung der Steuerung
  • Wärmerückgewinnung über Kondensatoren
  • Hochdruck/Niederdruck gleitend
  • Abschaltung der Kälteverteilung je nach Außentemperatur
  • Energieeffiziente Kälteerzeugung

Erzeugung & Verteilung von Wärme

  • Austausch einer Wärmegewinnungsanlage
  • Senken des Wärmebedarfs
  • Regelbare Umwälzpumpe
  • Thermische Solaranlage

Lüftungen & Luftaufbereitungsanlagen

  • Verringerung des Volumenstroms durch den Einsatz von Drehzahlreglern
  • Einsatz / Verbesserung der Wärmerückgewinnung (Verhältnis von Zuluft und Abluft)
  • Abschaltung der Befeuchtung
  • Verringerung der Betriebszeit
  • Austausch der Luftaufbereitungsanlage

Überwachung & Beobachtung

  • Beobachtung des Energieverbrauchs
  • Energiespar-Contracting

Motoren

  • Austausch der Motoren durch IE3- oder IE4-Motoren
  • Kauf von neuen IE4-Motoren

Falls Sie ein Standard-Projekt haben, das Energieeinsparungen in Ihrer Gemeinde ermöglicht, können Sie unseren Online-Rechner nutzen, um Ihre Prämie zu berechnen,. Sie können anschließend selbst Ihren Antrag über das Konto my.enoprimes stellen oder sich an einen unserer Partner wenden, der die administrativen Schritte für Sie übernimmt.

Sollten Sie Ihr Projekt nicht unter den Beispielen unseres Online-Rechners finden oder sollte Ihr Projekt nicht zu den Standardprojekten gehören, müssen Sie einen Sonderantrag stellen.

Im Übrigen berät Sie die energieagence gerne bezüglich der Maßnahmen, die für die energetische Situation Ihrer Räume am besten geeignet sind, d. h. Maßnahmen, mit denen sich das Energieeinsparpotenzial am besten ausschöpfen lässt.

enoprimes für Gemeinden: Bedingungen für die Förderfähigkeit müssen erfüllt werden

Eine wichtige Bedingung für die Förderfähigkeit und für die Zahlung der enoprimes besteht darin, dass Sie unser Förderangebot vor Projektstart erhalten haben (z. B. vor der Auftragserteilung). Daher müssen die Schritte rechtzeitig eingeleitet werden.

Ansonsten gilt, dass Sie unabhängig davon, ob es sich um einen Standard- oder um einen Sonderantrag handelt, Ihr Projekt dokumentieren müssen, um Anspruch auf enoprimes-Prämien zu erhalten.

  • Bei Standardmaßnahmen müssen Sie Belege wie Rechnungen, Angebote usw. vorlegen.
  • Bei den Sondermaßnahmen ist die Dokumentation ausführlicher. Sie muss technische Daten der Lieferanten umfassen sowie Maßnahmen zur Kontrolle der tatsächlich vorgenommenen Energieeinsparungen. Diese Belege müssen zum Teil bereits mit dem Antrag eingereicht werden und spätestens bei Bewilligung des Vorgangs oder nach Durchführung des Projekts.

Sie können sich gerne an unsere „enoprimes certified“-Partner wenden. Diese unterstützen Sie bei der Dokumentation und führen die Berechnungen für Sie aus.

Sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne ausführlicher.

Häufig gestellte Fragen

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